Trinkwasser

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Trinkwasser, (drinking water), wichtiger Rohstoff der Lebensmittelindustrie. Für alle im Betrieb benötigten Verwendungen darf nur Wasser eingesetzt werden, das Trinkwasserqualität besitzt. Die [[Trinkwasser VO 2000|Trinkwasser VO 2000]], die am 1.1.2003 in Kraft getreten ist, schreibt die mikrobiologischen und chemischen Kriterien der Trinkwasserqualität vor. Für bestimmte Lebensmittelbetriebe können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, soweit sichergestellt ist, dass keine nachteilige Beeinflussung der produzierten Lebensmittel möglich ist.<br>§ 4 der Trinkwasser VO enthält die Grundforderung, dass Trinkwasser frei sein muss von Krankheitserregern. Diese Erfordernis gilt nicht als erfüllt, wenn Trinkwasser in 100 ml E. coli enthält. Auch Coliforme und Enterokokken dürfen in 100 ml Wasser nicht enthalten sein. Referenzverfahren zur mikrobiologischen Prüfung sind in der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsmethoden nach § 35 LMGB beschrieben für den Nachweis von:<br>– E.coli und coliforme Keime<br>– Pseudomonas aeruginosa<br>– Cl. perfringens<br>– Enterokokken<br>– Koloniezahl u. a. m.<br>Die im Trinkwasser vorkommenden Bakteriengattungen sind in Tab. „Trinkwasser“ zusammengestellt.Die Trinkwasser-Aufbereitungs VO lässt neben physikalischen Verfahren (Filtration, UV-Bestrahlung, thermische Behandlung) auch chemische Zusatzstoffe zur Verminderung der Keimzahl zu, wobei die Rückstandswerte zu beachten sind; Cl, Natriumhypochlorit, Calciumhypochlorit, Magnesiumhypochlorit, Chlorkalk, Chlordioxid, Ammoniak und Ammoniumsalze. Ferner ist die Ozonisierung und in Ausnahmefällen die Behandlung mit Silber gestattet.<br>  
Trinkwasser, (drinking water), wichtiger Rohstoff der Lebensmittelindustrie. Für alle im Betrieb benötigten Verwendungen darf nur Wasser eingesetzt werden, das Trinkwasserqualität besitzt. Die [[Trinkwasser VO 2000|Trinkwasser VO 2000]], die am 1.1.2003 in Kraft getreten ist, schreibt die mikrobiologischen und chemischen Kriterien der Trinkwasserqualität vor. Für bestimmte Lebensmittelbetriebe können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, soweit sichergestellt ist, dass keine nachteilige Beeinflussung der produzierten Lebensmittel möglich ist.<br>§ 4 der Trinkwasser VO enthält die Grundforderung, dass Trinkwasser frei sein muss von Krankheitserregern. Diese Erfordernis gilt nicht als erfüllt, wenn Trinkwasser in 100 ml E. coli enthält. Auch Coliforme und Enterokokken dürfen in 100 ml Wasser nicht enthalten sein. Referenzverfahren zur mikrobiologischen Prüfung sind in der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsmethoden nach § 35 LMGB beschrieben für den Nachweis von:<br>– E.coli und coliforme Keime<br>– Pseudomonas aeruginosa<br>– Cl. perfringens<br>– Enterokokken<br>– Koloniezahl u. a. m.<br>Die im Trinkwasser vorkommenden Bakteriengattungen sind in Tab. „Trinkwasser“ zusammengestellt.Die Trinkwasser-Aufbereitungs VO lässt neben physikalischen Verfahren (Filtration, UV-Bestrahlung, thermische Behandlung) auch chemische Zusatzstoffe zur Verminderung der Keimzahl zu, wobei die Rückstandswerte zu beachten sind; Cl, Natriumhypochlorit, Calciumhypochlorit, Magnesiumhypochlorit, Chlorkalk, Chlordioxid, Ammoniak und Ammoniumsalze. Ferner ist die Ozonisierung und in Ausnahmefällen die Behandlung mit Silber gestattet.<br>  

Aktuelle Version vom 15:30, 15. Jul. 2008

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